Anders als Ärzte sind wir Heilpraktiker an keine Gebührenordnung gebunden und in der Gestaltung unserer Leistungsabrechnung relativ frei. Bei mir erhalten Sie im Rahmen unseres Erstgespräches eine transparente Aussage über die Behandlungskosten auf der Grundlage meines Stundensatzes, der zwischen 60 und 90 Euro liegt.
Für die Übernahme der Kosten meiner Behandlung ergebn sich folgende Erstattungsmöglichkeiten.
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Therapie durch private Krankenversicherungen bzw. durch die Beihilfe bei einem ordnungsgemäßen Antragsverfahren übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den für Sie zutreffenden Versicherungsbedingungen.
Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten einen Zuschuss für osteopathische Behandlung an. Voraussetzung dafür ist, dass der Osteopath die 5-jährige Ausbildung mit bestandener Prüfung abgeschlossen hat. Diese Voraussetzung wird von mir erfüllt.
In den meisten Fällen benötigt der Versicherte ein vor dem ersten Behandlungstermin ausgestelltes Privatrezept eines Arztes (z.B. Hausarzt, Orthopäde, Zahnarzt). Dieses und die Rechnung für die Behandlung können der Krankenkasse eingereicht werden, der Zuschuss wird dem Versicherten dann überwiesen.
Private Zusatzversicherung
Private Zusatzversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen in vollem oder beschränkten Umfang.
Selbstzahler
Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Die Kosten ergeben sich aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Sprechen Sie mich bitte unverbindlich an.