Wie rechne ich ab?
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Sie erhalten von mir eine Rechnung, welche Sie begleichen und gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Rechnung ist unabhängig Ihres Versicherungsschutzes und der Erstattungsfähigkeit innerhalb von 7 Tagen und in voller Höhe zu begleichen.

Wenn es Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen schwerfällt, meinen Regelsatz zu bezahlen, sprechen Sie mich bitte unbedingt an. Wir finden eine Lösung.

Übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) die Behandlungskosten?
Mittlerweile übernehmen viele gesetzliche Krankenversicherungen anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse. Eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie ohne Gewähr unter folgendem Link: www.osteopathie.de/krankenkassenliste

Übernimmt Ihre private Krankenversicherung (PKV) die Behandlungskosten?
Die Kosten für die Osteopathie Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen zu dem tariflich vereinbarten Anteil erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer privater Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle.